Hilfsdienste, bankbezogene
Begriff | Definition |
---|---|
Hilfsdienste, bankbezogene |
Der begriff bankbezogenen Hilfsdientste umfasst die Verwaltung von Immobilien, Abrechnungstätigkeiten und auch Callcenter die Unternehmen für Kreditinstitute übernehmen. Das deutsche Aufsichtsrecht hat für diese Auslagerungen besondere Vorschriften erlassen.
|